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FASD-Ambulanz

Therapie-Angebot und Ziele


Wen behandeln wir in unserer Ambulanz?

Die FASD-Ambulanz ist offen für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, bei denen der Verdacht oder die Gewissheit besteht, dass sie vorgeburtlich durch Alkohol oder Drogen geschädigt wurden. Die Kinder und Jugendlichen werden in der Ambulanz in der Regel durch ihre Pflege- oder Adoptiveltern, durch Betreuer von Jugendhilfeeinrichtungen und manchmal auch durch ihre leiblichen Eltern vorgestellt. Bei Pflege- und Adoptivkindern, auch bei Kindern in Jugendhilfeeinrichtungen, ist oft wenig über die Vorgeschichte bekannt. Das ist für die Diagnostik bei uns aber unerheblich und stellt keine Einschränkung dar für die Überlegung, ein Kind oder einen Jugendlichen bei uns vorzustellen.

Was bieten wir an?

  • Diagnostik für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen bis 21 Jahren bei (möglicher) vorgeburtlicher Alkohol und-/oder Drogenexposition
  • Testpsychologische Untersuchungen: Entwicklungs- und Intelligenzdiagnostik, Erfassung von Exekutivfunktionen u.a.
  • Sozialrechtliche Beratung und Begleitung: welche sozialrechtlichen Möglichkeiten bestehen für Betroffene? Wo kann Unterstützung beantragt werden?
  • Familienberatung: Wie kann der Alltag mit einem Kind mit FAS gestaltet werden? Welche Perspektiven lassen sich entwickeln?
  • Gruppenangebote für Eltern und Kinder

Therapieziele

Allen therapeutischen Maßnahmen sollte immer eine gute Diagnostik vorausgehen. Vorgeburtliche Alkohol- oder Drogenexposition führt zu Veränderungen bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen, die nicht selten eine gewisse Ähnlichkeit mit der Symptomatik bei ADHS, bei Autismus-Spektrumstörungen oder bei Bindungsstörungen zeigen. Auch seltene genetisch bedingte Erkrankungen sind zuweilen der vorgeburtlichen Alkoholschädigung in ihren Auswirkungen ähnlich.

Wir empfehlen nach der Diagnosestellung geeignete Therapien für das Kind oder den Jugendlichen, wobei das therapeutische Spektrum sehr breit ist. Wir begleiten und beraten die Familien auch etwa bei der Wahl geeigneter Schulen und Ausbildungsformen, darüber hinaus in sozialrechtlichen Fragen und im Rahmen der Familienberatung.

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